Der Vorstand gibt bekannt:
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen.
Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst. Hier der Ausschnitt, der uns betrifft:
Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.